Das VG Köln hat mit Beschluss vom 27.11.2025 7 – L 2371/25 in einem von uns geführten Verfahren die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Nichtzuweisung der LG 14.2 Endoprothetik Knie angeordnet, weil die Auswahlentscheidung in Bezug auf ein anderes Krankenhaus, zu dessen Gunsten Fallzahlen verschiedener Standorte zusammengezählt wurden, sich als offensichtlich rechtswidrig erweist. Hinsichtlich der LG 14.1. Endoprothetik Hüfte blieb der Antrag erfolglos. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Heike Thomae, Dortmund
Kreditähnliches Rechtsgeschäft? Keine Genehmigungspflicht bei Energieliefer-Contracting
Für Kommunen, die etwa bei der Erstellung von Nahwärmenetzen und/oder der Erneuerung der Wärmeversorgung kommunaler Liegenschaften Unternehmen damit beauftragen, im Rahmen von Contracting-Modellen neue Anlagen