Ebenso wie das Sozialgericht Karlsruhe (S 9 KR 1621/17) hat auch das Sozialgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 07.08.2019 (S 46 KR 70/17) entschieden, dass entgegen der Auffassung des MDK und einiger Krankenkassen auch angestellte Seelsorger des Krankenhauses zum Behandlungsteam zählen.
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Aufrechnung im Wege des Sammelavis entspricht nicht den Vorgaben der PrüfvV
Das LSG NRW hat mit Urteil vom 22.04.2018 (L 5 KR 593/17) zahlreiche erstinstanzliche Entscheidungen dahingehend bekräftigt, dass die Aufrechnung einer Krankenkasse mit einem Erstattungsanspruch