Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat es mit Urteil vom 12.09.2019 – u.a. 13 LB 354/18 – abgelehnt, eine Planungspflicht für die Krankenhausbehandlung im Rahmen der neurologischen Frührehabilitation der Phase B anzunehmen. Das Gericht sieht es als ausreichend an, dass der Krankenhausplanungsbehörde im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Krankenhausplans vom statistischen Landesamt die jeweiligen Diagnosen im Bereich der neurologischen Frühreha zur Verfügung gestellt werden und diese im Rahmen der Bedarfsanalyse in die Krankenhausplanung einfließen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wird voraussichtlich im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG angegriffen werden.
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Erfolgreiche Beschwerde im Krankenhausplanungsrecht zur LG 16.2 Lebereingriffe
In einem von uns geführten Verfahren hat das OVG NRW mit Beschluss vom 22.10.2025 – 13 B 297/26 – den Beschluss des VG Düsseldorf teilweise