Das LSG NRW hat mit Urteil vom 1.2.2023 – L 10 KR 32/22 KH zugunsten eines von uns vertretenen Krankenhaus entschieden, dass bei MD-Prüfungen, die im Begehungsverfahren vor Ort im Krankenhaus erfolgen, von vornherein keine Präklusion von Krankenunterlagen eintreten kann. Eine solche sehe § 7 Abs. 2 S. 6 PrüfvV 2016 nur für Prüfungen im schriftlichen Verfahren vor. Der Wortlaut der PrüfvV sei eindeutig, eine erweiternde Auslegung komme nicht in Betracht, eine analoge Anwendung der Präklusionsregelegungen für das schriftliche Verfahren scheide aus, weil es schon an einer planwidrigen Regelungslücke fehle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die beklagte Krankenkasse hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Heike Thomae, Dortmund
Teilstationäre Vergütung für ein fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten
Weist der (hier nordrhein-westfälische) Krankenhausplan keine Planung teilstationärer somatischer Leistungen aus, gehören teilstationäre Leistungen zum vollstationären Versorgungsauftrag eines Krankenhauses. Bestand zum Zeitpunkt der streitigen stationären