In einem von uns geführten Beschwerdeverfahren vor dem OVG NRW hat das beklagte Land nun selbst die sofortige Vollziehung des Feststellungsbescheides bezogen auf die Nichtzuweisung der LG 7.2 Leukämie und Lymphome (Regierungsbezirk Detmold) ausgesetzt (13 B 306/256). Hintergrund ist die vom OVG NRW bereits mit Beschluss vom 1.9.2025 – 13 B 265/25 festgestellte fehlerhafte Bedarfsanalyse im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Heike Thomae, Dortmund
Unzulässigkeit von Rechnungskorrekturen nach § 17c KHG
Mit Entscheidung vom 21.11.2023, S 7 KR 767/23,hat das Sozialgericht München die Klage eines Krankenhauses abgewiesen, welches für einen Behandlungsfall aus 2022 einige Monate nach