In einem von uns geführten Beschwerdeverfahren vor dem OVG NRW hat das beklagte Land nun selbst die sofortige Vollziehung des Feststellungsbescheides bezogen auf die Nichtzuweisung der LG 7.2 Leukämie und Lymphome (Regierungsbezirk Detmold) ausgesetzt (13 B 306/256). Hintergrund ist die vom OVG NRW bereits mit Beschluss vom 1.9.2025 – 13 B 265/25 festgestellte fehlerhafte Bedarfsanalyse im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Heike Thomae, Dortmund
Teilstationäre Vergütung für ein fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten
Weist der (hier nordrhein-westfälische) Krankenhausplan keine Planung teilstationärer somatischer Leistungen aus, gehören teilstationäre Leistungen zum vollstationären Versorgungsauftrag eines Krankenhauses. Bestand zum Zeitpunkt der streitigen stationären