In einem von uns geführten Beschwerdeverfahren vor dem OVG NRW hat das beklagte Land nun selbst die sofortige Vollziehung des Feststellungsbescheides bezogen auf die Nichtzuweisung der LG 7.2 Leukämie und Lymphome (Regierungsbezirk Detmold) ausgesetzt (13 B 306/256). Hintergrund ist die vom OVG NRW bereits mit Beschluss vom 1.9.2025 – 13 B 265/25 festgestellte fehlerhafte Bedarfsanalyse im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Heike Thomae, Dortmund
BGH bestätigt Liquidationsrecht des Krankenhausträgers und äußert sich zur Benennung von Wahlärzten
In einer weiteren Grundsatzentscheidung vom 15.03.2025, III ZR 426/23, hat der BGH die umstrittene Frage der Ausübung des Liquidationsrechts durch den Krankenhausträger endgültig geklärt. Ein