In einem von uns geführten Beschwerdeverfahren vor dem OVG NRW hat das beklagte Land nun selbst die sofortige Vollziehung des Feststellungsbescheides bezogen auf die Nichtzuweisung der LG 7.2 Leukämie und Lymphome (Regierungsbezirk Detmold) ausgesetzt (13 B 306/256). Hintergrund ist die vom OVG NRW bereits mit Beschluss vom 1.9.2025 – 13 B 265/25 festgestellte fehlerhafte Bedarfsanalyse im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Heike Thomae, Dortmund
OVG NRW – Urteil vom 18.12.2024 zur Genehmigung intensivmedizinischer Kapazitäten gem. § 21 Abs. 5 KHG
In einem weiteren von uns vertreten Berufungsverfahren vor dem OVG Münster – 13 A 322/22 – zur Genehmigung und Förderung von zusätzlichen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten mit