Ebenso wie das Sozialgericht Karlsruhe (S 9 KR 1621/17) hat auch das Sozialgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 07.08.2019 (S 46 KR 70/17) entschieden, dass entgegen der Auffassung des MDK und einiger Krankenkassen auch angestellte Seelsorger des Krankenhauses zum Behandlungsteam zählen.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Heike Thomae
Strukturmerkmal der „täglichen Verfügbarkeit“
Häufig sind die Voraussetzungen der Kodierung von Komplexcodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) durch Krankenhäuser Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. In mehreren vor dem LSG NRW anhängigen