Ebenso wie das Sozialgericht Karlsruhe (S 9 KR 1621/17) hat auch das Sozialgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 07.08.2019 (S 46 KR 70/17) entschieden, dass entgegen der Auffassung des MDK und einiger Krankenkassen auch angestellte Seelsorger des Krankenhauses zum Behandlungsteam zählen.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Heike Thomae
Stationäre Erbringung von Leistungen aus dem AOP-Katalog nach § 115b SGB V
Das LSG NRW hat sich in zwei Entscheidungen vom 08.09.2020 (L 5 KR 795/18) sowie 22.10.2020 (L 16 KR 216/20) mit der Frage der stationären