Ebenso wie das Sozialgericht Karlsruhe (S 9 KR 1621/17) hat auch das Sozialgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 07.08.2019 (S 46 KR 70/17) entschieden, dass entgegen der Auffassung des MDK und einiger Krankenkassen auch angestellte Seelsorger des Krankenhauses zum Behandlungsteam zählen.
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BSG schränkt seine „Schockraum-Rechtsprechung“ ein
Mit vielfach kritisiertem Urteil vom 18.05.2021 (B 1 KR 11/20 R) hatte das BSG entschieden, dass selbst intensive Maßnahmen der Erstbehandlung eines mit dem Rettungswagen