Ebenso wie das Sozialgericht Karlsruhe (S 9 KR 1621/17) hat auch das Sozialgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 07.08.2019 (S 46 KR 70/17) entschieden, dass entgegen der Auffassung des MDK und einiger Krankenkassen auch angestellte Seelsorger des Krankenhauses zum Behandlungsteam zählen.
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Mögliche Reduzierung der Verjährungsfrist für Krankenhausvergütungsforderungen
Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen wie auch Er-stattungsansprüche der Krankenkassen gegen die Krankenhäuser verjähren nach gefestigter Rechtsprechung des BSG nach vier Jahren. Die