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Arzt- und Medizinstrafrecht
Der Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts betrifft die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfolgung von Akteuren im gesamten Gesundheitswesen durch Straf- und Bußgeldbehörden. Hierzu gehören neben Ärzten und anderen Leistungserbringern unter anderem auch Unternehmen der Arznei- und Medizinprodukteproduktion und des -vertriebs. Im Mittelpunkt der Strafverfolgung stehen dabei insbesondere Straftatbestände des klassischen StGB-Strafrechts wie beispielsweise Abrechnungsbetrug oder Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Aber auch die weniger bekannten Straf- und Bußgeldvorschriften in den zahlreichen medizinrechtlichen Spezialgesetzen wie dem Arzneimittelgesetz, dem Apothekengesetz und vielen weiteren, spielen in der Strafverfolgung eine Rolle. Gerade auch bei der strafrechtlichen Verteidigung von Ärzten müssen Nebenfolgen wie der Entzug der Approbation oder bei Unternehmen die Untersagung der weiteren Gewerbeausübung im Blick behalten werden und deren Abwendung ebenfalls Ziel einer erfolgreichen Strafverteidigung sein.
Wir beraten präventiv in Compliance-Fragen, damit es erst gar nicht zu einem Ermittlungsverfahren kommt. Sollte es doch einmal zu spät sein und ein Ermittlungsverfahren gegen geführt werden, verteidigen wir mit Weitblick, egal ob Privatperson oder Unternehmen, in allen strafrechtlichen Belangen.
Wir beraten Ärzte/ Ärztinnen insbesondere bei unterlassener Hilfeleistung, bei Verletzungen der Grundpflicht aus dem Behandlungsvertrag (Behandlung lege artis) und sonstigen Pflichten aus dem Behandlungsvertrag (z.B. Schweigepflicht) sowie unter anderem bei Fragen im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen, Abrechnungsbetrug und der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse.