Mit Beschluss vom 18.09.2023, B 1 KR 6/23 B, hat das BSG in einem von uns geführten Verfahren um eine Nichtzulassungsbeschwerde der Krankenkasse gegen eine Entscheidung des LSG NRW vom 07.12.2022 (L 10 KR 102/22 – wir berichteten) bestätigt, dass der Anspruch eines Krankenhauses auf Erstattung der Aufwandspauschale entsprechend dem in § 45 SGB I zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken einer vierjährigen Verjährungsfrist unterliegt.
Ihre Ansprechpartnerin: Kristina Schwarz, Dortmund
Newsletter I/2023 im Gesundheitsrecht und im Öffentlichen Recht
Es ist unsere Tradition, nicht nur im Rahmen unserer Publikationen und Vorträge über aktuelle Rechtsentwicklungen zu informieren, sondern auch auf dieser Internetseite unter „Aktuelles“, sowie