Krankenhausfinanzierungsrecht

Das Krankenhausfinanzierungsrecht beruht auf dem Prinzip der dualen Finanzierung: Die laufenden Betriebskosten werden über „Pflegesätze“ – derzeit überwiegend über DRGs – von den Benutzern bzw. den zuständigen Kostenträgern getragen, während die Länder für die Investitionskosten der Krankenhäuser Verantwortung tragen. Allerdings bestehen bei der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser erhebliche Defizite und auch Krankenkassen vergüten nicht alle von Krankenhäusern erbrachten Leistungen. Dies führt für Krankenhäuser regelmäßig zu erheblichen finanziellen Belastungen.

Wir beraten Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher und kirchlicher Trägerschaft sowie Privatkrankenanstalten. Wir unterstützen im Rahmen der Investitionsfinanzierung bei Förderanträgen auf Einzelförderung sowie rund um das Thema der Pauschalförderung. Im Rahmen der Leistungsvergütung (Betriebskosten) unterstützen wir bei Strukturprüfungen, bei Auseinandersetzungen mit dem Medizinischen Dienst die Erfüllung der Strukturmerkmale und Mindestmerkmale der OPS-Codes betreffend (insbesondere OPS-Komplexcodes) sowie bei der Auslegung von G-BA-Richtlinien. Zu unserem Beratungsfeld gehören ebenfalls Wahlleistungen.