Erfolgreiche Beschwerde im Krankenhausplanungsrecht zur LG 16.2 Lebereingriffe

In einem von uns geführten Verfahren hat das OVG NRW mit Beschluss vom 22.10.2025 – 13 B 297/26 – den Beschluss des VG Düsseldorf teilweise geändert und die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Ablehnung der LG 16.2 Lebereingriffe bis auf weiteres angeordnet.

Die Auswahlentscheidung erweist sich voraussichtlich rechtswidrig, weil nach den vom Land NRW herangezogenen Kriterien und Fallzahlen die Antragstellerin besser geeignet sei. In Bezug auf die LG 14.4 Revision Knie wies das OVG NRW die Beschwerde zurück, weil die berücksichtigten Krankenhäuser sowohl von den Fallzahlen her als auch bezüglich der Auswahlkriterien besser geeignet seien. Das Krankenhaus darf nun bis zu einer erneuten Entscheidung des Landes NRW, längstens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, Lebereingriffe weiter behandeln.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Heike Thomae, Dortmund

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