In zwei von uns vertreten Verfahren hat das BVerwG mit Beschlüssen vom 13.8.2026 (3 B 29.24 und 3 B 7.25) die Nichtzulassungsbeschwerden des Landes NRW zurückgewiesen. Damit sind die beiden Entscheidungen des OVG NRW rechtskräftig, mit denen den von uns vertretenen Krankenhäusern weitere Intensivbetten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit zu genehmigen und zur fördern sind. Wir berichteten über die OVG-Entscheidungen, mit denen ablehnende Urteile des VG Düsseldorf und VG Minden aufgehoben worden waren, bereits am 30.9.2024. Maßgeblich war dabei insbesondere, dass das Land ohne gesetzliche Ermächtigung nicht befugt war, mit dem von ihm geschaffenen Genehmigungsverfahren weitere Anspruchsvoraussetzungen (korrekter Eintrag in das IG.NRW) zu schaffen. Die befristete Fördermöglichkeit nach § 21 Abs. 5 S. 1 KHG ist mit Ablauf des 30.9.2020 ausgelaufen.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Heike Thomae
Verfahrenskosten nach Vergleich in der Hauptsache
In Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen um Krankenhausbehandlungskosten kann im Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens häufig eine vergleichsweise Einigung im Sinne einer prozentualen Zahlung der strittigen