Mit Urteil vom 07.03.2023, B 1 KR 11/22 R, hat das BSG bekräftigt, dass kein Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275c Abs. 1 SGB V besteht, wenn das Prüfverfahren durch ein Fehlverhalten des Krankenhauses veranlasst worden ist. Im entschiedenen Fall hatte die Krankenkasse gemäß § 301 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V nach Überschreiten der gemeldeten, voraussichtlichen Verweildauer vom Krankenhaus eine medizinische Begründung verlangt, welche dieses jedoch unter Verweis auf datenschutzrechtliche Gründe verweigert hatte. Die Kasse leitete daraufhin ein Prüfverfahren ein, in dessen Ergebnis es nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages kam. Da die Weigerung des Krankenhauses zur Abgabe der – gesetzlich vorgesehenen – medizinischen Begründung eine eindeutige Pflichtverletzung darstellte und Anlass für die Beauftragung des MD war, schied ein Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale aus.
Ihre Ansprechpartnerin: Kristina Schwarz, Dortmund
Neue Entscheidung des VGH Baden-Württemberg zu abstandsflächenrechtlicher Privilegierung von Gebäudeaufstockungen nach § 5 Abs.5 Satz 2 LBO
Im Zusammenhang mit der Aufstockung eines bislang eingeschossigen, ca. 1,35 m bis 1,75 m von der Grenze entfernten und 1953 genehmigten Werkstattgebäudes, wurde eine Aufstockung