Kodierung der Sepsis

Die Frage, anhand welcher Kriterien Krankenhäuser eine Sepsis kodieren durften, war aufgrund der ab dem Jahr 2016 erfolgten wissenschaftlichen Überarbeitung der Sepsis Kriterien heftig umstritten. Während zuvor auf das Vorliegen eines SIRS (Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom) abgestellt wurde, steht gemäß der sog. Sepsis-3-Definition nun das Organversagen, ermittelt durch den SOFA-Score (Sequential Sepsis-related Organ Failure Assessment), im Vordergrund. Die Krankenkassen vertreten vor diesem Hintergrund die Auffassung, dass spätestens ab 2017 die kodierrelevante Diagnose einer Sepsis nur noch anhand des SOFA-Score vorzunehmen sei. Allerdings wurde die Definitionsänderung der Sepsis erst mit der Überarbeitung der S3-Leitlinie der Deutschen Sepsis-Gesellschaft zum 31.12.2018 aufgegriffen und in den ICD-10-GM erst für das Jahr 2020 überführt. In den DKR findet sich der Hinweis auf die geänderte Definition sogar erstmalig im Jahr 2020 in der Kodierregel 0130u.
Das LSG NRW hat nunmehr mit Urteil vom 18.01.2023 ( L 11 KR 281/21) entschieden, dass jedenfalls bis zur Veröffentlichung der geänderten Sepsis-3 Leitlinie zum 31.12.2018 eine Kodierung der Sepsis noch allein anhand der SIRS-Kriterien erfolgen könne, da erst nach diesem Zeitpunkt überhaupt von einer wissenschaftlichen Akzeptanz der SOFA-Kriterien auszugehen sei und den Leitlinien der einschlägigen Fachgesellschaft bei der Feststellung des allgemein anerkannten Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse besonderes Gewicht zukomme. Ggf. sei die Übernahme der neuen Sepsisdefinition sogar erst mit Übernahme der Definitionsänderung in die ICD-10-Klassifikation ab 2020 vollzogen, wobei es im zugrundeliegenden Behandlungsfall aus 2018 hierauf nicht ankam.
Ihre Ansprechpartnerin: Kristina Schwarz, Dortmund

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