Das LSG Nordrhein-Westfalen hat mit Urteilen vom 22.04.2026 (L 10 KR 681/24 und L 10 KR 677/24) ebenso wie das LSG Baden-Württemberg mit Urteilen vom 17. und 18.03.2026 (L 11 KR 1932/ 25 und L 5 KR 2980/25) entschieden, dass sich die Nachlieferung einer medizinischen Begründung für eine stationäre Behandlung bei regelhaft ambulant erbringbaren Leistungen, die im AOP-Vertrag nach § 115b SGB V gelistet sind, lediglich auf die Fälligkeit der Rechnung auswirkt und auch noch nach Übermittlung der Schlussrechnung erfolgen kann. Eine nach § 17c Abs. 2 a KHG ausgeschlossene Korrektur der Abrechnung folgt hieraus nicht. Die Revision wurde zugelassen.
Ihre Ansprechpartnerin: Kristina Schwarz, Dortmund
Paukenschlag zum beschleunigten Bebauungsplanaufstellungsverfahren im Außenbereich: Bundesverwaltungsgericht hält § 13b BauGB für unvereinbar mit Unionsrecht
Mit Urteil vom 18.07.2023 – 4 CN 3.22, von dem bislang nur die Pressemitteilung veröffentlicht ist, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 13b BauGB (Überplanung