Paukenschlag zum beschleunigten Bebauungsplanaufstellungsverfahren im Außenbereich: Bundesverwaltungsgericht hält § 13b BauGB für unvereinbar mit Unionsrecht
Mit Urteil vom 18.07.2023 – 4 CN 3.22, von dem bislang nur die Pressemitteilung veröffentlicht ist, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 13b BauGB (Überplanung