Lang erwartete BauGB-Novelle 2024 im Referentenentwurf
Die zuletzt stockende, lang erwartete BauGB Reform nimmt Fahrt auf: Am 30.07.2024 wurde als „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ des Bundesministeriums für
Die zuletzt stockende, lang erwartete BauGB Reform nimmt Fahrt auf: Am 30.07.2024 wurde als „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ des Bundesministeriums für
Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
In der bauleitplanerischen Praxis wird der Geltungsbereich beim Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB häufig grob und unscharf dargestellt. Ein solcher Beschluss
Rechtswidrig errichtete Bauten, insbesondere im Außenbereich, beschäftigen Behörden und Gerichte häufig. Will man Landschafts- und Klimaschutz ernst nehmen, muss Baurecht im Rahmen ordnungsgemäßer Ermessensausübung und
Etwas versteckt in Art. 3 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPGEG) v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394 hat der
Am 25.11.2023 (GBl. 2023, 422) trat das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft. Die Digitalisierung geht einher mit dem Zurückdrängen des Einflusses von Gemeinden
Am 11.02.2023 wurde § 5 Abs. 5 Satz 2 in die LBO Baden-Württemberg eingefügt. Er ermöglicht eine „nachträgliche“ Gebäudeerhöhung um zwei Geschosse ohne zusätzlichen Grenzabstand
Mit Urteil vom 18.07.2023 – 4 CN 3.22, von dem bislang nur die Pressemitteilung veröffentlicht ist, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 13b BauGB (Überplanung
Mit einer Änderung zu den Abstandsflächenvorschriften in der LBO will der Gesetzgeber in Baden-Württemberg erreichen, dass die Nachverdichtung in bebauten Gebieten vereinfacht wird. In §
Möhringer Landstraße 5 (Schiller-Haus)
70563 Stuttgart
Telefon (0711) 9 01 32-0
Fax (0711) 9 01 32-99
E-Mail info@quaas-partner.de
Märkische Straße 115
44141 Dortmund
Telefon (0231) 22 24 28-30
Fax (0231) 22 24 28-31
E-Mail info-do@quaas-partner.de
© All Rights Reserved.