Beamtenrecht

Das Beamtenrecht regelt das Sonderrechtsverhältnis der Bundes- und Landesbeamten. Das Disziplinarrecht bestimmt, welche Folgen Pflichtverletzungen der Beamten nach sich ziehen können. Weitere Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes sind Richter und Staatsanwälte, Soldaten oder auch Dienstordnungsangestellte; die sie betreffenden Rechtsverhältnisse zählen nicht unmittelbar zum Beamtenrecht, vielfach bestehen aber Parallelen.

Das Beamtenverhältnis ist einseitig hoheitlich durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet, dies betrifft insbesondere  die Begründung, dieBeendigung, aber auch die Rechte und Pflichten. Damit unterscheidet sich das Beamtenrecht ganz wesentlich vom Arbeitsrecht, in dem von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Individualarbeitsvertrag bzw. den Tarifvertragsparteien ein kollektiver Arbeitsvertrag (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ausgehandelt wird.

Wir beraten und vertreten Beamte, Richter, Staatsanwälte und Dienstordnungsangestellte ebenso wie Dienstherren zu Fragen wie Einstellung, Beförderung, Versetzung, Umsetzung und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Wir klären Fragen rund um die Besoldung und Versorgung, Dienstunfähigkeit und Beihilfe aber auch Dienstvergehen. Wir  begleiten im Rahmen Disziplinarverfahren,  Widerspruchsverfahren und Konkurrentenstreitigkeiten – außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten.

Zuständige Rechtsanwälte