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Krankenhausvergütungsrecht
Im Rahmen der Leistungsvergütung (Betriebskosten) unterstützen wir bei Strukturprüfungen, bei Auseinandersetzungen mit dem Medizinischen Dienst die Erfüllung der Strukturmerkmale und Mindestmerkmale der OPS-Codes betreffend (insbesondere OPS-Komplexcodes) sowie bei der Auslegung von G-BA-Richtlinien. Zu unserem Beratungsfeld gehören ebenfalls Wahlleistungen. Bei Abrechnungsstreitigkeiten mit den Krankenkassen bringen wir unsere Expertise in Codierungsfragen ein. Wir beraten und vertreten Krankenhäuser in allen Fragen der Leistungserbringung und Abrechnung gegenüber gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und vertreten vor den Sozial- und Zivilgerichten.