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Kooperationen
Das Gesundheitsrecht unterliegt aufgrund wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen sowie aufgrund des demografischen Wandels einem stetigen Anpassungsdruck. Dies führt zu einem steigenden Bedarf an inner- und intersektoraler Zusammenarbeit. Diese Kooperationen werden vom Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden teilweise ausdrücklich gefordert, jedoch unterliegen sie teilweise vielschichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Zu berücksichtigen sind hierbei unter anderem die strenge Sektorentrennung sowie das Verbot der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB).
Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung von Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Leistungserbringern, wie Konsiliarärzten, Honorarärzten, Belegärzten und MVZs. Zu unserem Beratungsfeld gehört ebenso die Beratung von Kooperationen zwischen Krankenhäusern sowie zwischen Krankenhäusern und dritten Institutionen oder sonstigen Leistungserbringern. Hierzu gehört u.a. die Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen sowie die Beratung in Bezug auf Möglichkeiten und Grenzen des In- und Outsourcings.