Vertragsarztrecht

Das Vertragsarztrecht stellt den rechtlichen Rahmen für die ambulante ärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten. Die Bedeutung des Vertragsarztrechts ergibt sich bereits daraus, dass in Deutschland ca. 85 % der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert ist. Neben der vertragsärztlichen Zulassung selbst sind auch die Abrechnungsfragen für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen regelmäßig von entscheidender Bedeutung.

Wir beraten niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren und Psychotherapeuten zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Zulassung, Anstellung und Ermächtigung. Zudem unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen sowie bei Kooperationsvereinbarungen mit anderen Leistungserbringern. Zu unserem Beratungsfeld gehören auch vergütungsrechtliche Fragen sowie Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen.