(Zahn-)ärztliches Berufs- und Zulassungsrecht

Das (zahn-)ärztliche Berufsrecht regelt nicht nur den Zugang zum ärztlichen Beruf, sondern hat durch die Normierung berufsspezifischer Pflichten und Verhaltensregeln auch maßgeblichen Einfluss auf die tägliche Berufsausübung und die Gestaltung der täglichen Arbeitsabläufe. Für die betroffenen Ärzte gestaltet sich die Rechtslage oftmals unübersichtlich, da im Rahmen des (zahn-) ärztlichen Berufsrechts eine Vielzahl von Normen und Regelungswerken ineinandergreifen, namentlich die Berufsordnungen der Ärzte, die Weiterbildungsordnungen sowie die Heilberufe- und Kammergesetze der jeweiligen Bundesländer.

Wir beraten (Zahn-) Ärzte bei Rechtsfragen zur Erlangung sowie zum Widerruf der Approbation und der ärztlichen Berufserlaubnis, insbesondere auch für ausländische Ärzte. Zudem unterstützen wir Ärzte bei Fragen im Zusammenhang mit Weiterbildungsbefugnissen und der Anerkennung von Weiterbildungszeiten. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört auch die Beratung bei berufsrechtlichen Verfehlungen.

Zuständige Rechtsanwälte