Mit Urteil vom 13.7.2021 hat sich das OVG NRW (13 A 349/20) mit der Frage befasst, ob nach Abschluss des in NRW vorgesehenen regionalen Planungskonzeptes der Antrag eines Krankenhauses auf Planbettenerhöhung von der zuständigen Planungsbehörde noch berücksichtigt werden muss. Das OVG NRW verneint eine solche Pflicht. Wie mit Anträgen zu verfahren sei, die nach Abschluss des regionalen Planungskonzeptes aber noch vor Erlass eines Feststellungsbescheides gestellt werden, bestimme das KHGG NRW nicht, die Entscheidung liege deshalb im Verfahrensermessen der Planungsbehörde. Daher wurde im Ergebnis die Drittanfechtungsklage eines Krankenhauses gegen die Aufnahme eines anderen Krankenhauses mit einer Abteilung Geriatrie als unzulässig abgewiesen, weil mangels eines eigenen noch zu berücksichtigenden Antrages der Klägerin die Behörde keine Auswahlentscheidung getroffen hatte und auch nicht treffen musste. Die Revision wurde nicht zugelassen.
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Entlassung eines Widerrufsbeamten aufgrund fehlender charakterlicher Eignung wegen Postings auf einem Instagram-Account
Mit Eilrechts-Beschluss vom 4.8.2020 – 4 S 1473/20 – hat der VGH Baden-Württemberg der Beschwerde eines Widerrufsbeamten abgeholfen und die aufschiebende Wirkung dessen Widerspruchs gegen