In einem von uns geführten Beschwerdeverfahren vor dem OVG NRW hat das beklagte Land nun selbst die sofortige Vollziehung des Feststellungsbescheides bezogen auf die Nichtzuweisung der LG 7.2 Leukämie und Lymphome (Regierungsbezirk Detmold) ausgesetzt (13 B 306/256). Hintergrund ist die vom OVG NRW bereits mit Beschluss vom 1.9.2025 – 13 B 265/25 festgestellte fehlerhafte Bedarfsanalyse im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Heike Thomae, Dortmund
Lang erwartete BauGB-Novelle 2024 im Referentenentwurf
Die zuletzt stockende, lang erwartete BauGB Reform nimmt Fahrt auf: Am 30.07.2024 wurde als „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ des Bundesministeriums für