Krankenhausplanung NRW: Weiterer (Teil-) erfolg im einstweiligen Rechtschutz
In einem von uns vertretenen Verfahren hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 2.4.2025 – 7 L 378/25 – die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet,
In einem von uns vertretenen Verfahren hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 2.4.2025 – 7 L 378/25 – die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet,
Das VG Münster hat in einem von uns vertretenen Verfahren mit Beschluss vom 27.3.2025 – 9 L 141/25 – die aufschiebende Wirkung der Klage gegen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem weiteren von uns vertretenen Verfahren die aufschiebende Wirkung der Klage eines Universitätsklinikums angeordnet, Beschl. v. 18.3.2025 – 18 L
Nordrhein-Westfalen hat durch Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes mit Wirkung zum 15.12.2023 (GV. NRW Ausgabe 2023 Nr. 36 vom 15.12.2023 Seite 1275 bis 1282) die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen