Kommunalrecht und kommunales Abgabenrecht

Das Kommunalrecht reguliert die Rechtsstellung kommunaler Gebietskörperschaften. Zu den Kommunalabgaben gehören v.a. die Gemeindesteuern, Gebühren, (Erschließungs-)Beiträge und die sonstigen an die Gemeine zu entrichtenden Abgaben.

Wir beraten und vertreten  umfassend. Wir sind  Ansprechpartner für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, sowie sämtlichen Fragen des Kommunalverfassungsrechts. Wir sind spezialisiert auf das Erschließungsbeitrags- und Gebührenrecht. Wir stehen Kommunen auf allen Ebenen unterstützend und beratend zur Seite; den Sachbearbeitern, den Bürgermeister:innen und den Stadt- und Gemdeinderäten oder auch Kreistagen.