Öffentliches Bau- & Bauplanungsrecht

Das Planungsrecht regelt die bauliche Nutzbarkeit von Grund und Boden, indem es einzelne (Bau-)Vorhaben in einen städtebaulichen Kontext bringt. Das Planungsrecht gehört zum Kernbereich des öffentlichen Baurechts.

Wir beraten umfassend zu sämtlichen Fragestellungen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts. Wir sind  Spezialisten auf allen Stufen des Genehmigungs- und Planungsprozesses. Wir unterstützen bei Raumordnungsverfahren, Sanierungs- und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und bei der Erstellung städtebaulicher Verträge. Wir sind bundesweit tätig.