Änderung des KHEntgG – Strahlentherapie keine allgemeine Krankenhausleistung
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG wurde § 2 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG dahingehend geändert, dass auch eine Strahlentherapie von den allgemeinen Krankenhausleistungen ausgenommen ist,