Schadensersatz bei Verlegung ohne sachlichen Grund
Krankenhäuser haben gemäß ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.03.2023, B 1 KR 4/22 R – wir berichteten) durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass vorzeitige
Krankenhäuser haben gemäß ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.03.2023, B 1 KR 4/22 R – wir berichteten) durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass vorzeitige
Mit vielfach kritisiertem Urteil vom 18.05.2021 (B 1 KR 11/20 R) hatte das BSG entschieden, dass selbst intensive Maßnahmen der Erstbehandlung eines mit dem Rettungswagen
Die Aufrechnungsbefugnis der Krankenkasse nach § 10 PrüfvV 2016 setzt einen einvernehmlich festgestellten oder nach § 8 PrüfvV 2016 mitgeteilten Erstattungsanspruch voraus. Beinhaltet die Leistungsentscheidung
Nachdem das BSG mit Urteil vom 07.03.2023, B 1 KR 11/22 R, entschieden hatte, dass der Anspruch eines Krankenhauses auf Erstattung der Aufwandspauschale auch nach
Im Nachgang zu der Rechtsprechung des BSG vom 22.06.2022, B 1 KR 19/21 R, traf das Sozialgericht Detmold in einer vergleichbaren Konstellation mit Urteil vom
Mit Urteil vom 21.02.2023, S 32 KR 2389/19, hat das Sozialgericht Detmold einen Vergütungsanspruch des Krankenhauses in einer notstandsähnlichen Krankheitssituation des Versicherten aus § 2
Das BSG hat mit Urteil vom 11.5.2023 – B 1 KR 14/22 R – über die Wirksamkeit von Aufrechnungen nach einem Landesvertrag über die allgemeinen
Das BSG hat mit Urteil vom 11.5.2023 – B 1 KR 10/22 entschieden, dass einer Kürzung der Vergütung unter Zugrundelegung der vom Senat hierzu aus
Die Frage, anhand welcher Kriterien Krankenhäuser eine Sepsis kodieren durften, war aufgrund der ab dem Jahr 2016 erfolgten wissenschaftlichen Überarbeitung der Sepsis Kriterien heftig umstritten.
Mit Urteil vom 07.03.2023, B 1 KR 11/22 R, hat das BSG bekräftigt, dass kein Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275c Abs. 1
Möhringer Landstraße 5 (Schiller-Haus)
70563 Stuttgart
Telefon (0711) 9 01 32-0
Fax (0711) 9 01 32-99
E-Mail info@quaas-partner.de
Märkische Straße 115
44141 Dortmund
Telefon (0231) 22 24 28-30
Fax (0231) 22 24 28-31
E-Mail info-do@quaas-partner.de
© All Rights Reserved.