G-BA legt neue Mindestmenge für Magenkrebs-Operationen fest
Gem. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18.6.2026 müssen Krankenhäuser künftig eine Mindestmenge bei der chirurgischen Behandlung des Magenkarzinoms erfüllen. Für planbare Magenkrebs-Operationen gilt nach